(Wieder-)Eintritt in die EKHN
Kirchenmitglied wird man durch die Taufe. Die Taufe gilt Christen als unauflösliches Heilsgeschehen, denn Gott selbst wirkt bei der Taufe mit. Die Taufe gehört schließlich mit dem Abendmahl zu den beiden Sakramenten (durch Gott selbst gegebenen Einrichtungen), die in der Evangelischen Kirche gelten.
Aber manchmal treten Menschen aus verschiedenen Gründen aus der Kirche aus. Dies regelt der Staat, um Übergriffigkeit seitens der Kirchen bei gewünschtem Austritt zu verhindern. Deshalb wird ein Kirchenaustritt bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung angegeben.(30,- € Bearbeitungsgebühr).
Wenn Menschen (wieder) eintreten wollen, können sie das entweder in der Kirchengemeinde ihrer Wahl (Anfrage im Pfarrbüro) oder bei Eintrittsstellen der Landeskirche (die sind unter „Kircheneintritt EKHN“ im Internet zu finden). Sie haben dabei die freie Wahl der Kirchengemeinde, der Sie angehören möchten. Es ist auch möglich, die Kirchengemeinde zu wechseln. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre/n Pfarrer*in.
Wenn Sie möchten, werden Sie beim (Wieder-)Eintritt zu einem Gottesdienst persönlich begrüßt. Dies und weitere Fragen besprechen Sie am besten auch mit Ihrem/r Pfarrer*in.